Infos für Privatpatienten und Selbstzahler
Hier einige Informationen für Privatpatienten und Selbstzahler
Welche Kosten werden übernommen?
Für privatversicherte Patienten werden die Kosten für Physiotherapie in einem Behandlungsvertrag vor der Behandlung festgelegt.
Um sicherzustellen, dass die private Krankenversicherung die Kosten übernimmt, müssen einige Punkte beachtet werden.
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Die private Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für Physiotherapie, wenn:
- die Behandlung medizinisch notwendig ist
- eine ärztliche Heilmittelverordnung vorliegt oder der Physiotherapeut als sektoraler Heilpraktiker tätig ist
- eine korrekt gestellte Rechnung vorliegt
- die Kosten angemessen sind
- Leistung im Versicherungsschein mitversichert wurde
Wie werden für Selbstzahler die Kosten berechnet?
Für Selbstzahler gibt es keine bindenden Honorarregelungen für selbstständige Physiotherapeuten. Das Honorar wird individuell festgelegt.
Das Abrechnungsverfahren bei Selbstzahlern basiert meist auf der ärztlichen Heilmittelverordnung. Die dort aufgeführten Behandlungsmaßnahmen werden in den Behandlungsvertrag übernommen. Findet die Therapie ohne ärztliche Verordnung statt, können die Leistungen frei vereinbart werden, sofern sie medizinisch notwendig sind.
Nach der Behandlung erfolgt eine Rechnungsstellung. Die Rechnung kann dann zusammen mit dem Behandlungsvertrag und der ärztlichen Verordnung bei der Krankenversicherung eingereicht werden.
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Eine Übersicht mit den Preisen für Privatpatienten und Selbstzahlern liegt in meiner Praxis aus.